Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.09.23

 

 

GRAND GOLF TOUR OF SOUTH AFRICA


SWISS HICKORY GOLF 

 

Vertragsbedingungen
im Zusammenhang mit der
GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA 2025

 

 


1 Vertragsgegenstand

 

SWISS HICKORY GOLF (SHG) tritt als Vermittlerin der Golfreise „GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA 2025“ und weiteren buchbaren Leistungen auf.

 

·         Die Golfreise „GRAND GOLF TOUR SOUTH AFRICA 2025“ wird von ROVOS RAIL Tours (PTY) Ltd., 1 Transnet Avenue, Pretoria, South Africa 0084 (nachfolgend ROVOS RAIL) angeboten und durchgeführt. Das Programm von ROVOS RAIL beginnt mit dem Einchecken auf dem Zug in Pretoria und endet am letzten Tag mit dem Auschecken in Kapstadt und basiert auf dem Angebot „African Collage“.
Die im Reisepreis inbegriffen Leistungen sind auf der Webseite von SWISS HICKORY GOLF aufgeführt.

 

·         Golf Buddies (Golf Buddies CC, Pinnacle Point Estate, 128 Wedge Drive, Mossel Bay, 6506, Südafrika) organisiert auf Wunsch Unterkunft, Transfers, Golfplätze usw. vor Beginn der Zugsreise und nach Beendigung der Zugsreise (Fremdleistungen).

 

·         ALPHA GOLFTOURS, (ALPHA REISEN AG, Hofwiesenstrasse 22, 8057 Zürich) organisiert auf Wunsch den Flug nach Südafrika und zurück (Fremdleistungen).

 

Diese Unternehmen erbringen die Leistungen in eigener Verantwortung.
SHG steht als Auskunftstelle zur Verfügung.

Die massgebenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen finden Sie:

 

·         ROVOS RAIL, auf der Webseite von ROVOS RAIL zum Produkt „African Collage“,
auf welchem die GRAND GOLF TOUR basiert

·         Golf Buddies auf deren Webseite unter BUCHUNGSKONDITIONEN

·         ALPHA GOLFTOURS auf deren Webseite unter Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

 

Golf Buddies und ALPHA GOLFTOURS werden Ihnen massgebenden Vertragsbestimmungen bei Buchung mitteilen.


 

2 Webseite, Prospekte und weitere Werbemittel von SHG

Unsere Webseite, Prospekte, andere Ausschreibungen, Werbungen sind keine verbindlichen Angebote. Diese dienen der Information und verpflichten SHG nicht. Massgebend für die Reiseleistungen sind die Angaben der verschiedenen Leistungserbringer. SHG behält sich das Recht vor, die Ausschreibung usw. jederzeit zu ändern.

 

3 Vertragsabschluss

 

3.1 Allgemein

SHG wird Ihre Anmeldung an ROVOS RAIL weiterleiten und im Namen und Auftrag von ROVOS RAIL die Bestätigung für die Zugsfahrt erstellen und in deren Namen den Reisepreis einziehen.
Leistungen von Golf Buddies und ALPHA GOLFTOURS werden direkt von diesen Unternehmen bestätigt und in Rechnung gestellt.

SHG weist darauf hin, dass die Leistungen von ROVOS RAIL, ALPHA GOLFTOURS und Golf Buddies unabhängig voneinander sind.

Sonderwünsche bezüglich der Zugsfahrt sind nicht verbindlich. Diese werden wir an ROVOS RAIL weiterleiten. Können Ihnen aber nicht garantieren, dass ROVOS RAIL diese auch verbindlich bestätigen kann.

 

3.2 Buchungsgebühr und Bearbeitungsgebühren von SHG

Bei Buchung bis 31.12.2023 wird eine Buchungsgebühr von CHF 150.00 pro Person fällig. Diese Buchungsgebühr wird für das Handling seitens SHG verwendet und wird an die effektiven Reisekosten angerechnet. Bei einem Reiserücktritt vor dem 31.12.2023 verfällt dieser Beitrag. Falls die Reise mangels Anmeldungen am 31.12.2023 abgesagt werden muss, wird die Buchungsgebühr zu 100% erstattet.

Bei Namensänderungen und anderen Änderungen nach Buchung verrechnet SHG für das Handling CHF 300.00 pro Auftrag.

 

3.3 Anmeldung für mehrere Personen

Für den Fall, dass Sie mehrere Personen anmelden, kommen die betreffenden Verträge mit allen diesen Personen und ROVOS RAIL zustande. Sie stehen auch für die Bezahlung des Reisepreises dieser Personen ein und haften für die Bezahlung des Reisepreises. SHG resp. ROVOS RAIL kommunizieren ausschliesslich über die buchende Person. Diese ist verpflichtet Mitreisende entsprechend zu informieren.

 

3.4 Mindestteilnehmerzahl

Die Reise wir nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 50 zahlenden Gästen bis zum 31. Dezember 2023 erreicht wird. SHG wird Sie umgehend über die Durchführung informieren.

 

 

4. Namensangaben und Namensänderungen

Bei der Anmeldung sind die Namen und Vornamen der Reisenden gemäss verwendetem Pass anzugeben. Dies betrifft insbesondere auch Flugleistungen, welche Sie bei ALPHA GOLFTOURS buchen. Sollten Namen usw. auf Flugtickets und andere Reiseunterlagen nicht wortwörtlich mit den Angaben im Pass übereinstimmen, können die Leistungserbringer ihre Leistungen verweigern und unter Umständen wird Ihnen die Einreise nach Südafrika untersagt. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten.

Namensänderungen nach Buchung werden je nach gebuchter Leistung als Annullierung mit Neuanmeldung durch die entsprechenden Unternehmen behandelt. D.h. es sind u.U. die Annullierungskosten und die Kosten der Neuanmeldung zu bezahlen. – In der Regel werden auch Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

SHG erhebt für das Handling einer Namensänderung eine Gebühr 300.00 CHF pro Auftrag. Diese deckt die Kosten von SHG und von ROVOS RAIL - beinhaltet jedoch explizit nicht allfällige Gebühren von den involvierten Leistungsträgern wie ALPHA GOLFTOURS (z.B. Flugreisen) und Golf Buddies (Transfers, Hotels etc.).

 

 

5 Preise

 

5.1 Preise

Die Preise für die Zugreise mit ROVOS RAIL ergeben sich aus den Informationen auf der Webseite von SHG und aus der durch SHG zugestellten schriftlichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person bei Unterkunft in Doppelzimmer/Doppelkabine. Bei einer Einzelbelegung im ROVOS RAIL kommt ein Zuschlag von 50% dazu. Massgebend sind die in der schriftlichen Reisebestätigung enthaltenen Preise.

Die im Preis für die Zugsreise enthaltenen Leistungen entnehmen Sie der Ausschreibung auf SwissHickoryGolf.ch. Persönliche Auslagen und Trinkgelder sind in diesen Preisen nicht eingeschlossen. Desgleichen sind Versicherungsprämien usw. durch Sie zu tragen.

Preise für die Flüge, fakultative Leistungen vor und nach der Zugsreise erfragen Sie bitte bei ALPHA GOLFTOURS und Golf Buddies.

 

5.2 Zahlungen

Die Zugsreise von ROVOS RAIL ist vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

  • Eine Buchungsgebühr von CHF 150.00 pro Person mit der definitiven Buchung bis 31.12.2023
  • bis 31.12.2023 sind 50% des Preises fällig für das gewünschte Abteil abzüglich Buchungsgebühr. Bei Buchung nach 31.12.2023 ist dieser Betrag unmittelbar fällig
  • bis 30.06.2024 sind die restlichen 50% des Preises für das gewünschte Abteil fällig.
  • Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich

Allfällige Rückerstattungen von eingezahlten Beträgen erfolgen grundsätzlich in der gleichen Form, wie der Betrag eingezahlt wurde.

 

SHG wird Ihnen die Zugsreise im Namen und auf Rechnung von ROVOS RAIL in Rechnung stellen.
Die Rechnung ist dann direkt an ROVOS RAIL in Südafrikanischen Rand (ZAR) zu bezahlen. 

 

Flüge und andere Leistungen, welche Sie bei ALPHA GOLFTOURS und Golf Buddy gebucht haben, werden von diesen Unternehmen direkt in Rechnung gestellt.

 

 

6. Vertragsbedingungen von ROVOS RAIL

Auf die Zugsreise finden die Vertragsbedingungen von ROVOS RAIL Anwendung. Diese sind auf der Webseite von ROVOS RAIL aufgeschaltet.

Nachfolgend ein Auszug einiger wichtiger Bestimmungen (alleine massgebend sind die offiziellen AGB von ROVOS RAIL).

 

6.1 Beförderungsbestimmungen

Die Züge, die als fahrende Hotels dienen, sind Privateigentum von ROVOS RAIL. Es gelten die Beförderungsbestimmungen von ROVOS RAIL. Die Sicherheit des Zuges und aller an Bord befindlichen Personen hat höchste Priorität. Reisende müssen sich jederzeit so verhalten, dass die Sicherheit und Privatsphäre anderer sich an Bord befindenden Personen respektiert wird. Im Falle einer Evakuierung müssen Sie selbständig in der Lage sein, den Zug zu verlassen. Falls dies nicht der Fall ist, sind Sie dazu verpflichtet, dies nachweisbar vor Ihrer Buchung SHG zuhanden von ROVOS RAIL. mitzuteilen, damit gemeinsam eine Lösung gesucht werden kann. Der Zugchef hat das Hausrecht. Ihm und anderen Besatzungsmitgliedern ist jederzeit Folge zu leisten. Der Beförderer kann aus sicherheitstechnischen oder gesundheitlichen Gründen einzelnen Gästen die Weiterführung der Reise verweigern, eine befristete Quarantäne erwirken, das Verlassen des Zuges verbieten oder erzwingen. Unter diesen Umständen wird die Haftung gegenüber SHG ausgeschlossen.

In Ergänzung zu den AGB von ROVOS RAIL vereinbaren die Parteien folgende Punkte:

 

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss 

ROVOS RAIL behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss aufgrund nachfolgend aufgeführter Gründe die Preise zu erhöhen:

  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, z. B. Treibstoffzuschläge
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren, z. B. erhöhte Flughafentaxen
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen, z. B. Mehrwertsteuer

ROVOS RAIL wird eine allfällige Preiserhöhung, bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisedatum mitteilen.

Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% betragen, haben Sie das Recht von der Reise zurückzutreten.

 

 

7 Änderungen des Programms der Zugsreise vor Reisebeginn

ROVOS RAIL behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn Leistungen und Abläufe zu ändern, wenn objektive Umstände dies erfordern. ROVOS RAIL wird bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen usw. zu leisten.

 

 

8 Annullationen oder Auftragsänderungen durch Sie

 

8.1 Allgemein

Falls Sie die Reise nicht mehr antreten können oder eine Änderung oder Umbuchung wünschen, so müssen Sie uns dies zuhanden von ROVOS RAIL unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

 

8.2 Annullations-/Umbuchungskosten

Treten Sie nach erfolgter Buchung von der Reise zurück so verlangt ROVOS RAIL (in Abänderungen der AGB)

  • ab 01.01.2024 bis 29.06.2024 50% des Reisepreises
  • ab 30.06.2024 bis Reisebeginn, no-show 100% des Reisepreises

Für gebuchte Flugscheine und weiteren Leistungen, welche Sie bei ALPHA GOLFTOURS und Golf Buddies gebucht haben, gelten deren Annullierungsbedingungen.

 

8.3 Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, erhebt SHG nebst den entstehenden Kosten lediglich die Bearbeitungsgebühr (gemäss Ziffer 8.4). Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und es darf ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie ROVOS RAIL gegenüber jedoch neben der Ersatzperson ebenfalls persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

 

8.4 Bearbeitungsgebühr

SGH verlangt für das Handling von Umbuchungen, Stornierungen usw. eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.00 pro Änderung.

 

 

9 Programm- und Leistungsänderungen nach Reisebeginn seitens ROVOS RAIL

ROVOS RAIL und andere Veranstalter vor Ort behalten sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel oder Zeiten usw. zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Der entsprechende Veranstalter bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Kann bei der Zugreise die im Programm vorgesehene Route infolge Streckensperrung, technischen Defekten, Behördenwillkür, Streiks, Fahrverbot usw. nicht befahren werden, wird sich ROVOS RAIL um ein Alternativprogramm besorgen. Unterkunft und Verpflegung können an Bord des Zuges oder in Hotels, die Beförderung auf Teilstrecken per Bus erfolgen. Massgebend sind die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROVOS RAIL.

 

 

10 Abbruch der Reise Ihrerseits

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so richten sich Ihre Rechte nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROVOS RAIL und bei allenfalls von Ihnen weitere individuell gebuchten Leistungen entsprechenden AGB von ALPHA GOLFTOURS und/oder Golf Buddies. Allfällige Kosten für die Rückreise haben Sie zu tragen.

 

 

11 Mängel während der Reise, Schäden Ihrerseits

 

11.1 Mängelrüge, Schadensmitteilung

Entspricht die Reise nicht der Beschreibung in der schriftlichen Reisebestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie verpflichtet, sich direkt beim Veranstalter, d.h. ROVOS RAIL zu melden und sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie den Mangel usw. nicht während der Reise rügen, müssen Sie damit rechnen, sämtliche Rechte zu verlieren. Verlangen Sie eine Bestätigung Ihrer Beanstandung.

Sollten Sie während der Reise einen Schaden erleiden, ist dieser auch unverzüglich ROVOS RAIL mitzuteilen, andernfalls Sie unter Umständen sämtliche Rechte verlieren. Verlangen Sie eine Bestätigung Ihrer Schadensmeldung.

 

11.2 Beanstandungen

Allfällige Ansprüche aus Ihrer Beanstandung resp. Schaden müssen Sie zusammen mit der Bestätigung (11.1) spätestens innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich dem zuständigen Veranstalter anmelden.  SHG leitet allfällige Beanstandungen an ROVOS RAIL weiter. ROVOS RAIL entscheidet in alleiniger Verantwortung über allfällige Rückzahlungen usw. Massgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ROVOS RAIL.

 

 

12 Haftung von ROVOS RAIL

Rio haftet gemäss ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie auf unserer Webseite von ROVOS RAIL finden.

 

 

13 Stellung von SHG als Vermittlerin und Haftungsausschluss

SHG nimmt nur die Buchungen für die Reise der ROVOS RAIL entgegen und übernimmt die weitere administrative Abwicklung. SHG ist jedoch nicht Vertragspartei der Zugsreise von ROVOS RAIL.


Sie schliessen den Vertrag direkt mit ROVOS RAIL ab. Da SHG nicht Vertragspartei der Zugsreise ist, haftet SHG unter keinem Rechtstitel für die korrekte Vertragserfüllung durch ROVOS RAIL (und von ROVOS RAIL beigezogene Leistungserbringer).

 

Wenn Sie Flüge oder andere Leistungen von ALPHA GOLFTOURS oder Gold Buddies buchen, richtet sich die Haftung für die entsprechenden Leistungen gemäss den Bedingungen dieser Unternehmen.
SHG ist nicht Vertragspartei dieser Verträge und haftet nicht für deren korrekte Erfüllung.

 

SHG schliesst die Haftung für Hilfspersonen und leichte Fahrlässigkeit aus. Die Haftung ist auf maximal den bezahlten Reisepreis beschränkt.

Diese Haftungsregelung gilt sowohl für vertragliche, ausservertragliche wie quasi-vertragliche Haftung.

 

 

14 Buchungen von Reiseleistungen während der Reise (Fremdleistungen)

Ausserhalb des Reiseprogramms können u.U. örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden (Fremdleistungen). Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Sie schliessen in diesen Fällen die Verträge mit den Leistungserbringern vor Ort ab (Fremdleistungen). Bei Buchungen z. B. von Ausflügen usw. während der Reise oder Flügen, Vor- oder Nachprogrammen usw. übernimmt SHG keine Haftung.

 

 

15 Pass, Visa, Impfungen

Schweizer Bürger, Bürger aus Deutschland und Österreich benötigen für die Einreise nach Südafrika einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher 30 Tage über das Reiseende hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten für Sichtvermerke enthält (siehe auch auf der Webseite zur Einreise in Südafrika)

Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei Buchung der Flüge, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in nach Südafrika erforderlichen Dokumente selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

 

 

16 Sicherheit im Ausland

Informieren Sie sich unbedingt selbst unter Reiseinformationen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA

 

 

17 Versicherungen

ROVOS RAIL schreibt den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung vor.

SHG empfiehlt Ihnen dringend Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Insbesondere ob Sie über eine Annullierungskostenversicherung verfügen, genügend gegen Unfall und Krankheit sowie Such- und Repatriierungskosten im Ausland versichert sind (medizinische Betreuung kann im Ausland sehr teuer sein) und Extra-Rückreisekosten. Gleichfalls sollten Sie Ihr Reisegepäck (insbesondere die Golfausrüstung) genügend gegen Transportschäden, Diebstahl usw. versichern.

Im Falle einer Annullierung der Reise Ihrerseits bleiben Sie zur Zahlung der Annullierungskosten verpflichtet. Eine Annullierungskostenversicherung übernimmt diese Kosten, wenn der Grund der Annullierung versichert ist.

 

 

18 Sicherstellung

SHG ist kein offizielles Reisebüro und auch kein Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen somit keine Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge.

 

 

19 Datenschutz, Film- und Fotoaufnahmen

 

19.1 Personendaten

Zur Erfüllung der zwischen Ihnen und SHG vereinbarten Reisevermittlung benötigen wir bestimmte Personen-Daten von Ihnen. SHG gewährleistet den korrekten Umgang damit im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung in der Schweiz sowie Beachtung der EU-DSGVO. SHG wird Ihre Daten soweit zur Vertragserfüllung notwendig an ROVOS RAIL weiterleiten. ROVOS RAIL bearbeitet die Daten gemäss in Südafrika geltenden Gesetzen. Unter Umständen muss ROVOS RAIL Ihre Daten an staatliche Behörden weiterleiten (z.B. für die Durchreise in Swaziland).

 

19.2 Film- und Fotoaufnahmen, Persönlichkeitsschutz

SHG arbeitet für das Marketing mit erfahrenen Film- und Fotografen-Teams zusammen. Wir veröffentlichen Aufnahmen derselben in unseren Kommunikationsplattformen on- und offline. Es kann gut sein, dass Sie als unser Reisegast im Rahmen dieser Aufnahmen identifizierbar sind. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dies vor der Reise schriftlich mitzuteilen – und zusätzlich die Verantwortlichen vor Ort (z.B. Vertreter SHG an Bord) zu informieren, welche dafür sorgen werden, dass Ihr Wunsch erfüllt wird.

 

 

20 Salvatorische Klausel

Grundsätzlich gelten die Vertragsbedingungen ROVOS RAIL und sind diesen vorliegenden Bestimmungen übergeordnet, davon ausgenommene Bestimmungen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

21 Konfliktmanagement

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und SHG geschlossenen Vermittlungsvertrag sowie für alle ausservertraglichen Belange gilt das materielle Schweizer Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare Gesetzesbestimmungen. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrags mit SHG verpflichten Sie sich, bei Streitigkeiten zunächst an den Ombudsman der Reisebranche (www.ombudsman-touristik.ch) zu gelangen und zuvor auf den Rechtsweg zu verzichten. Soweit keine Ombuds-Vermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichten Sie und SHG sich auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediations-Sitzung und verzichten zum vorneherein auf das Beschreiten des Rechtswegs.

 

 

Stand September 2023

 

 

SWISS HICKORY GOLF   I   Villbergstrasse 17   I   CH-8627 Grüningen

info@SwissHickoryGolf.ch

 

 

 


Allgemeine Vertragsbedingungen

 

SWISS HICKORY GOLF  (SHG) übernimmt für diese Reise die Koordination der Anmeldungen sowie Verantwortung für Inputs zur Programmgestaltung.

Vertragspartner und verantwortlich für die Durchführung sind die im entsprechenden Programm aufgeführten Veranstalter (z.B. ROVOS RAIL Pretoria). 

 

Alle vertraglichen Rahmenbedingungen sind in den AGB aufgeführt. 

 

 

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